Hier erfahren Sie, welche Gegenstände Sie im Generellen auf einem Flug und in der Kabine mitführen dürfen. Informieren Sie sich jedoch vor jedem Flug über die speziellen Vorgaben Ihrer Fluggesellschaft, insbesondere dann, wenn Sie während Ihrer Reise mehr als eine Fluggesellschaft nutzen. Einige Bestimmungen können je nach Fluggesellschaft und Land variieren.
Alle Flüge, die von Flughäfen der Europäischen Union und der Schweiz abfliegen, unterliegen den EU-Richtlinien für Handgepäck. Das Handgepäck wird beim Passieren der Sicherheitskontrolle durchleuchtet.
Alle Flüssigkeiten oder ähnliche Konsistenz besitzende Stoffe müssen sich in Behältern mit einer Kapazität von maximal 100 ml befinden. Ein halb voller 200 ml Behälter ist nicht gestattet.
Alle einzelnen Flüssigkeitsbehälter müssen in einer einzigen durchsichtigen, wiedererschließbaren Plastiktüte mit den Maßen bis 20 cm x 20 cm und einer Gesamtkapazität von 1 Liter verpackt sein. Die Tüte muss komplett zu schließen sein. Manche Gefriertüten eignen sich hierfür. Während der Sicherheitskontrolle muss die Tüte mit Flüssigkeiten aus dem Handgepäck genommen und separat durch den Scanner gelassen werden. Die Plastiktüte muss aber mit ins Handgepäck passen.
Was zählt zu den “Flüssigkeiten”? Flüssigkeiten oder Substanzen mit ähnlicher Konsistenz wie z.B. Lotionen, Gele und Pasten. Dazu gehören Produkte wie Zahnpasta, Sprays, Rasierschaum, Haarspray oder Parfum.
Wiederverschließbare Plastiktüten für Flüssigkeiten können direkt vor der Hauptsicherheits-Kontrolle auf Ebene 4 des Abflugbereiches erstanden werden.
Flüssigkeitsbehälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt sein.
Wer mit einem Kleinkind reist, darf die für den Flug benötigte Menge an sterilisiertem Wasser, Babymilch, Milchpulver und Babynahrung mit sich führen. In diesem Fall ist es erlaubt, die Grenze für Flüssigkeiten zu überschreiten. Auch muss die gesamte Flüssigkeit nicht in die Tüte passen. Passagiere müssen diese bei der Sicherheitskontrolle separat vom Handgepäck vorzeigen.
Flüssige Medikamente die während des Fluges benötigt werden, dürfen mitgeführt werden. Sie sollten für die Sicherheitskontrollen im Flughafen bereit gehalten werden, müssen aber nicht mit in die Plastiktüte für Flüssigkeiten passen.
Waren, die Sie am Tag Ihres Fluges in einem der Duty-Free-Geschäfte nach der Hauptsicherheitskontrolle gekauft haben, sind zulässig. Sie benötigen den Kaufbeleg mit Datum und Ort des Verkaufs. Die Tüte muss durchsichtig und von der Verkaufsstelle verschlossen worden sein.
Elektronische Geräte, wie z.B. Tablets, Handys und Laptops müssen separat durch die Sicherheitskontrolle. Kleidungsstücke wie Mäntel, Jacken, Metallgürtel sowie Metallgegenstände in den Taschen müssen entfernt und durch den Scanner gegeben werden.
Die unten aufgeführte Liste der verbotenen Gegenstände für Handgepäck ist nicht allumfassend. Vieles lässt sich hier vom gesunden Menschenverstand ableiten. Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der in der EU verbotenen Gegenstände.
Die folgenden Gegenstände sollten sich nur im Aufgabe-Gepäck befinden:
Folgende Substanzen sind an Bord unter keinen Umständen erlaubt:
Folgende Artikel sind gestattet, dürfen aber nur im Handgepäck mitgeführt werden:
Einzelne wiederaufladbare und nicht wiederaufladbare Lithium-Batterien als Ersatzzellen für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Laptops, Kameras, Uhren usw. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach Einzelheiten. Sie sind verpflichtet, Ersatzbatterien separat zu verpacken, um Kurzschlüsse zu vermeiden.